Da wir nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung haben, empfiehlt es sich die Anmeldung vorzunehmen sobald Sie sich dafür entschieden haben, ab wann Ihr Kind die Kita besuchen soll.
In der jährlich stattfindenden Bedarfsplanung verhandelt die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mit den Trägern der Kitas darüber, welche Angebote die Einrichtungen im Folgejahr anbieten können. Dies bezieht sich insbesondere auf die Gesamtbelegung, sowie die Zahl der Ganztagesplätze. Die Einrichtung kann sich in ihren Platzzusagen nur in dem Rahmen der genehmigten Plätze bewegen. Darüber hinausgehende Anfragen müssen an die Kreisverwaltung verwiesen werden.